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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich:

Diese Bedingungen sind für alle Rechtsbeziehungen vertraglicher und nicht vertraglicher Art zwischen uns ( Profilex-Gentes e.K. ) und den Vertragspartnern maßgebend und gültig, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Gegenbedingungen der Vertragspartner heben die Gültigkeit der vorliegenden Bedingungen nicht auf, auch wenn wir nicht ausdrücklich dagegen Widerspruch erheben. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Verträge:

Alle Bestellungen und deren Annahme, sowie eingehende Aufträge, auch Lieferabrufe und deren Änderungen bedürfen der Schriftform. Werden Bestellungen oder Lieferabrufe nicht innerhalb von 3 Wochen angenommen, so sind wir zum Widerruf berechtigt.

Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer; diese ist gesondert auszuweisen.

Alle Preise gelten grundsätzlich ab Werk. Sie schließen Verpackung Fracht, Porto, Versicherung und Versandkosten nicht ein. Einwegverpackungen nehmen wir auf ausdrücklichen Wunsch frachtfrei zurück.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Vertragspartners, ohne unsere Zustimmung, führen zu Mehrkosten zu Lasten des Bestellers, die auch Maschinenstillstandszeiten und Umrüstkosten enthalten können.

Aufwendige Engeneeringkosten wie Entwürfe, Muster und ähnliche aufwendige Vorarbeiten, die vom Vertragspartner veranlasst sind, werden berechnet.

Lieferung:

Übliche Abweichungen in Beschaffenheit, Produktqualität und Färbung der Produkte stehen uns frei.

Rechnische Änderungen gegenüber vorhergegangenen Lieferungen und Mustern bleiben vorbehalten. Liefertermine sind in der Regel unverbindlich, es sei denn, Vertragsstrafen wurden vereinbart.

Gerät der Vertragspartner mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

Betriebsstörungen bei allen Vertragspartnern, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr und Krieg, sowie alle anderen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Lieferungen müssen mindestens von einem Lieferschein begleitet werden. Die Rechnung kann als Lieferscheinersatz verwendet und beigelegt werden.

Zahlung:

Zahlung hat im Regelfall innerhalb von längstens 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Zahlung unter Inanspruchnahme von Skonto werden nur im Einzelfall und nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung angenommen.

Zahlungen an die Außendienstmitarbeiter dürfen nicht erfolgen. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen unser Eigentum. Eine Abtretung der Rechte an Dritte ist nicht zulässig.

Vertragspartner sind zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen, insbesondere wegen Mängelanzeigen nicht berechtigt, soweit es sich nicht um schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden vom Tag der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 1,25% pro Monat, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich in Anrechnung gebracht, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Mängelanzeigen:

Mängel an Lieferungen oder Dienstleistungen, hat der Vertragspartner, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt wurden, unverzüglich anzuzeigen. Eine angemessene Nachbesserungsfrist ins einzuräumen.

Nacharbeiten auf Kosten eines Vertragspartners dürfen nur nach detaillierter Kostenaufstellung und Zustimmung der Gegenseite durchgeführt werden. Mängel an Einzelteilen der gelieferten Produkte berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Qualität, Sicherheit, Umwelt:

Lieferanten haben für ihre Lieferungen und Dienstleistungen den Stand von Wissenschaft und Technik, die relevanten Sicherheits- und Umweltvorschriften zu beachten und einzuhalten. Sie sollten nach Möglichkeit ein wirksames Qualitätsmanagementsystem unterhalten und nachweisen.

Gewährleistung:

Auf unsere Produkte gewähren wir, unter der Voraussetzung, dass diese ordnungsgemäß nach unserer Montageanleitung am Fahrzeug angebracht wurden, eine Garantie von längstens 36 Monaten nach Lieferung.

Dabei wird vorausgesetzt, dass die Produkte nicht länger als 8 Monate unbenutzt gelagert wurden.

Ansprüche an uns sind dann ausgeschlossen, wenn der Gewährleistungsfall durch unsachgemäße Verwendung, nachlässige Lagerung oder Nichtbeachtung unserer Montageanleitung eintritt.

Verwendung von fremdem Eigentum:

Spezielle Produktmuster, Werkzeuge, Schablonen, Zeichnungen und sonstige Fertigungsmittel ebenso vertrauliche Daten die einem Vertragspartner zur Verfügung gestellt oder von ihm komplett bezahlt wurden, dürfen nicht oder nur mit schriftlicher Genehmigung des jeweiligen Vertragspartners für Dritte verwendet werden. Sie sind sorgfältig aufzubewahren und jederzeit für den Vertragspartner zugänglich zu machen.

Dagegen sind Werkzeugkostenanteile in aller Regel für eine begrenzte Zeit mit dem Produktpreis zu verrechnen.

Das Werkzeug bleibt Eigentum der Firma Profilex-Gentes e.K.

Allgemeine Bestimmungen:

Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Für Vertragsbedingungen, die hier nicht angeführt oder behandelt sind, gelten die einschlägigen Abschnitte des BGB oder des Handelsgesetzes. Die Anwendung des Übereinkommens der UN vom 11.04.1980 über Verträge des Internationalen Warenverkehrs ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es gilt ausschließlich das recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gersheim.

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